Alle Informationen zu Sonderausgaben für den Steuerausgleich oder die Steuererklärung in Österreich finden Sie hier online. Jetzt Tipps und Infos nachlesen und informieren!

Sonderausgaben

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Bei Sonderausgaben handelt es sich im Prinzip um eine Art Sammelposten für die Einkommenssteuererklärung. Mit dem Jahr 1988 des Einkommensteuergesetzes lassen sich private Ausgaben steuerlich vergünstigen. In der Einkommenssteuererklärung lassen sich verschiedene Angaben über Ausgaben machen, um einen Steuervorteil zu erzielen. Dabei handelt es sich um keine Werbe- oder Betriebskosten. Im Folgenden ein kleiner Überblick über Sonderausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Was kann man als Sonderausgaben geltend machen?

Die Kirchensteuer ist ein Punkt, der als Sonderausgabe behandelt wird. Dabei zählt die im In- und Ausland gezahlte Kirchensteuer. Mit dazu gehört die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchenlohnsteuer und die im Vierteljahr vorausgezahlte Kirchensteuer und das Kirchengeld. Weiterhin zählen Ausgaben zur ersten Berufsausbildung oder dem ersten Studium zu Sonderausgaben. Hier lassen sich im Prinzip mehr als 6.000 Euro jährlich abziehen. Darunter zählen beispielsweise Gebühren für Prüfungen, Fahrtkosten, Lernmaterial. Kosten für Papier und Unterbringung inklusive Verpflegung.

Die Ausgaben bei einer zweiten Berufsausbildung fallen nicht unter den Punkt Sonderausgaben. Sie lassen sich unbegrenzt als Werbe- oder Betriebskosten abziehen. Neben der ersten Ausbildung gehört auch das Schuldgeld zu den Sonderausgaben. Dieser Punkt bezieht sich mehr auf eine privat finanzierte Schule. Es können bis zu 30 Prozent der Kosten und maximal 5.000 Euro abgezogen werden. Der letzte Bereich betrifft das Thema Spenden. Anerkannte Spenden lassen sich ebenfalls abziehen. Meistens gehen die Spenden an humanitäre Einrichtungen, Institutionen, Tierheime, Feuerwehr oder an Organisationen für Umwelt. und Naturschutz.

Was kann man als Sonderausgaben geltend machen?

Der Zeitpunkt spielt bei Sonderausgaben eine wichtige Rolle. So lassen sich grundsätzlich zwei unterschiedliche Zeitzonen unterscheiden. Anbei nochmal ein kurzer Überblick über die verschiedenen Sonderausgaben, die zeitlich geordnet wurden:

Verträge vor dem 1. Januar 2016:

Sollte ein Vertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen worden sein, zählen folgende Dinge zu den Sonderausgaben:

  • Kosten für Anschaffung und Sanierung einer Wohnung
  • Beiträge zu Pensionsklasse
  • Beiträge an die Versicherung
  • Versicherungsprämien für freiwillig Versicherte

Alle Punkte müssen innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages liegen.

Verträge unabhängig ihres Datums:

  • Spenden an freiwillige Feuerwehr, Institutionen, Umweltschutz, Tierheime und humanitäre Einrichtungen
  • Beratungskosten aufgrund der Steuer. Die Höhe ist dabei unbeschränkt
  • Beiträge für die Kirche bis zu 4.000 Euro
  • dauernde Lasten und bestimmte Renten wie beispielsweise die Leibrente in unbeschränkter Höhe
  • freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung

Ab welchem Zeitpunkt lassen sich die Sonderausgaben steuerlich absetzen?

Enorm viel Einfluss auf die Absetzung hat der Zeitpunkt der Bezahlung. Sobald eine Versicherungsprämie oder ein ähnlicher Betrag entrichtet wird, lässt sich dieser im Jahr des Einmalerlages auf zehn Jahre aufteilen. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Höchstbetrag besser nutzen zu können. Die Verteilung auf zehn Jahre ist auch bei den unbegrenzt absetzbaren Beiträgen bei einer Weiterversicherung möglich. Handelt es sich um eine Fremdfinanzierung bei einer Wohnung, gelten lediglich die Rückzahlungsbeiträge inklusive Zinsen als Sonderausgaben.

Lassen sich Zahlungen an andere Personen geltend machen?

Nachkauf von Schulzeiten, Selbstversicherung bei Angehörigen, Kosten für Anschaffung und Sanierung eines Wohnraumes, Beiträge zur Kirche und zu Personenversicherungen inklusive Weiterversicherungen lassen sich auch dann absetzen, wenn sie für andere Personen gemacht werden. Darunter zählen unter anderem nicht auf Dauer getrenntlebende Ehepaare oder auch Kinder. Der gleiche Fall gilt für den Partner, der mit einem Kind zusammenlebt.

Was gibt es bei der Geltendmachung der Sonderausgaben zu beachten?

Sonderausgaben lassen sich mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Dazu sollten Belege bis zu sieben Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt sie bei Bedarf anfordern könnte.

Welche Sonderausgaben lassen sich beim gemeinsamen Höchstbetrag abziehen?

Als Topf-Sonderausgaben werden unter anderem Versicherungsprämien, Beiträge zur Pensionskasse und Kosten für Anschaffung und Sanierung eines Wohnraumes bezeichnet. Nicht unter diese Bezeichnung fallen freiwillige Weiterversicherungen zum Nachkauf von Versicherungszeiten. Insgesamt dürfen jährlich bis zu 2.920 Euro von ihnen abgezogen werden. Die genannten Sonderausgaben lassen sich nur dann absetzen, wenn Vertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen oder die Bauausführung vor dem 1. Januar 2016 begonnen wurde.

Sobald es sich um Alleinverdiener oder Alleinerziehende handelt, steigt der Höchstbetrag auf 5.840 Euro an. Wer keinen Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag hat, kann ebenfalls mit einer Erhöhung auf 5.840 Euro rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Partner beziehungsweise Ehepartner Einkünfte unter 6.000 Euro im Jahr einnimmt. Zudem erhöht sich die Grenze dann, wenn man mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist. Der gleiche Fall gilt für nicht auf Dauer getrenntlebende Ehepaare.

Welche steuerliche Auswirkung haben die sogenannten Topf-Sonderausgaben?

Die Summe des Höchstbetrages wird durch 4 geteilt. Nicht umsonst sind sie auch unter dem Namen Sonderviertelausgaben bekannt. Durch das Vierteln lässt sich die Sonderausgabenpauschale von 60 Euro jährlich vermindern. Sie wirken sich nur dann steuerlich aus, sobald sie höher als 240 Euro sind. Alle steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommenssteuer um den jeweiligen Grenzsatz.

Ab welchen Einkünften stehen die Topf-Sonderausgaben nicht mehr zu?

Sollten die Einkünfte bis zu einem Betrag von 36.400 Euro reichen, stehen einem ein Viertel der Topf-Sonderausgaben zu. Sobald der Betrag zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro liegt, reduziert sich der abzugsfähige Beitrag. Dabei wird ein Betrag von 60 Euro auf jeden Fall berücksichtigt.