Alle Informationen zum Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich - Anspruch, Höhe und Antrag - finden Sie hier online. Jetzt Tipps und Infos nachlesen und informieren!

Alleinverdienerabsetzbetrag

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Alle Informationen zum Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, wovon die Höhe desselben abhängt und wie die Antragstellung verläuft finden Sie hier. Ebenso wird der Unterschied zwischen dem Alleinverdienerabsetzbetrag und dem Alleinerzieherabsetzbetrag erklärt. Jetzt informieren!

Was ist der Alleinverdienerabsetzbetrag?

Für Familien, in denen jeweils nur ein Elternteil einer beruflichen Tätigkeit beziehungsweise einer Beschäftigung nachgeht, wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag (kurz AVAB) geschaffen. Dieser sorgt dafür, dass die an den Staat zu entrichtende Steuerlast des Alleinverdieners verringert wird. Auf diese Weise werden Familien, die nur einen berufstätigen Elternteil haben, steuerlich entlastet. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen zu beachten, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden kann. Mehr dazu nun im nächsten Absatz.

Der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag

Um Anspruch auf den AVAB zu haben, muss die Familie mindestens ein Kind haben. Außerdem muss der Alleinverdiener, der den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen möchte, mindestens sechs Monate verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Außerdem muss der Alleinverdiener mit dem jeweiligen Partner zusammenleben, sprich über denselben Meldezettel verfügen. Darüber hinaus darf der (Ehe-) Partner nicht mehr als 6000 € im Jahr verdienen beziehungsweise einnehmen. Der österreichische Staat zieht hier sämtlichen Einkunftsarten heran.

Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit

Erwähnenswert ist auch, dass, wenn es sich um Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit handelt, dass hier von dem Bruttobetrag die Beiträge für die Sozialversicherung sowie die Werbungskosten, die Pendlerpauschale, Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft in Interessenvertetungen und steuerfreie Zuschläge abgezogen werden.

Im Hinblick auf die steuerfreien Einkünfte der antragstellenden Person ist festzuhalten, dass diese im Rahmen der Berechnung der Einkunftsobergrenze nicht berücksichtigt werden. Zu den steuerfreien Einkünften zählen das Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe sowie das Kinderbetreuungsgeld und die Notstandshilfe.

Ausnahmen

Allerdings gibt es eine Ausnahme: das Wochengeld. Dieses wird, anders als die steuerfreien Einkünfte, der Einkunftsobergrenze angerechnet. Des Weiteren werden ebenfalls endbesteuerte Kapitalerträge sowie Einkünfte aus der Immobilienertragssteuer berücksichtigt.

Was passiert, wenn beide (Ehe-) Partner einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben?

Grundsätzlich kann der Alleinverdienerabsetzbetrag nur von einer berufstätigen Person pro Familie beantragt werden. Sollten jedoch beide die Voraussetzungen erfüllen, so wird der Alleinverdienerabsetzbetrag der Person zugesprochen, die höhere Gesamteinkünfte hat. Sind die Einkünfte gleich hoch, so hat die haushaltsführende Person den Anspruch auf den AVAB. Doch woran wird die Höhe desselben festgemacht? Informationen dazu im nächsten Absatz.

Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrags

Für die Höhe des AVAB ist die Zahl der Kinder im Haushalt ausschlaggebend. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber nur solche als Kinder der jeweiligen (Ehe-) Partner ansieht, die dem Steuerpflichtigen den Kinderabsetzbetrag ermöglichen. Wie bereits angemerkt, ist die Zahl der Kinder für die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrags entscheidend. So erhalten Familien mit einem Kind einen jährlichen Alleinverdienerabsetzbetrag von 494 €. Bei zwei Kindern sind es bereits 669 € im Jahr und bei drei Kindern beträgt die Höhe des jährlichen Alleinverdienerabsetzbetrag 889 €.

Für jedes weitere Kind werden zusätzlich 220 € Alleinverdienerabsetzbetrag pro Jahr ermöglicht. Wie erfolgt die Antragstellung des Alleinverdienerabsetzbetrags und was gibt es hier zu beachten? Im folgenden Absatz nun einige Informationen rund um die Antragstellung.

Antrag stellen

Werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezogen oder handelt es sich um steuerfreie Einkünfte, so besteht die Möglichkeit, den Alleinverdienerabsetzbetrag über die Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag schon im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.

Dazu muss der antragstellende Arbeitnehmer seinem jeweiligen Arbeitgeber durch das Formular 30 mitteilen, dass der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erfüllt wird. Für Personen, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, gilt, dass der AVAB zu der Auszahlung einer negativen Steuer führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch hier eine Einkommenssteuererklärung erstellt wird.

Der Unterschied zwischen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

Die Funktion des Alleinerzieherabsetzbetrags ist die Unterstützung der alleinerziehenden Person. Als alleinerziehend gilt eine Person dann, wenn diese mit mindestens einem Kind in dem Zeitraum von sechs Monaten ohne einen (Ehe-) Partner lebt. Da sich die Voraussetzungen des Alleinverdienerabsetzbetrags und des Alleinerzieherabsetzbetrag gegenseitig ausschließen, kann jeweils nur einer der Beiden geltend gemacht werden. Wissenswert ist hier außerdem, dass sich die Höhe des zweiten an den Beträgen des ersten orientiert.

Beispiel:

Abschließend soll hier nun noch ein kurzes Beispiel aufgeführt werden, um das Thema besser zu erläutern.

Ein Ehepaar, welches in Österreich seinen festen Wohnsitz hat, ist bereits seit drei Jahren verheiratet und lebt zusammen mit dem 2-jährigen Sohn. Die Ehefrau verfügt über jährliche Einkünfte von 3000 €, die aus ihrer selbstständigen Arbeit hervorgehen. Außerdem erzielt diese Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 2000 €. Der Ehemann hingegen verdient monatlich 1900 €. In diesem Beispiel erhält der Ehemann den Anspruch auf den AVAB, da die Ehefrau mit den jährlichen Gesamteinkünften unter der Höchstgrenze von 5000 € liegt.

Zusammenfassung

In Österreich dient der Alleinverdienerabsetzbetrag dazu, Familien, die über mindestens ein Kind verfügen, dauerhaft über mindestens sechs Monate zusammenleben und die festgesetzten Höchstbeträge im Hinblick auf das jährliche Einkommen nicht überschreiten. Die Höhe des AVAB richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Der Alleinerzieherabsetzbetrag hingegen schließt den Alleinverdienerabsetzbetrag aus, sodass es nicht möglich ist, beide zur gleichen Zeit zu beantragen.