Die Limited Company (kurz Ltd.) hat als Kapitalgesellschaft eine große Ähnlichkeit mit der österreichischen GmbH. Sie ist mittlerweile eine recht gebräuchliche Unternehmensform. Alle Infos finden Sie hier!

Englische Limited

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Die Limited Company (kurz Ltd.) hat als Kapitalgesellschaft eine große Ähnlichkeit mit der österreichischen GmbH. Sie ist mittlerweile eine recht gebräuchliche Unternehmensform. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann jeder EU Bürger von der Möglichkeit Gebrauch machen eine Unternehmensform zur Unternehmensgründung zu nutzen, die es im ansässigen Heimatland so nicht gibt.

Der Haftungsschutz, auf den die Begrifflichkeit Limited hinweist, ist in Österreich jedoch nicht unumstritten, denn dieser führt unweigerlich zu einem minimierten Gläubigerschutz.

Kosten der Limited-Gründung

Die Gründung einer Limited ist im Regelfall schnell und einfach durchführbar. Der gesamte Vorgang wird grundsätzlich schneller durchgeführt, als die Gründung einer GmbH hierzulande.

Sollte man die Gründungsoption durch eine Agentur wählen, fallen durchschnittlich 300 Pfund an. Dazu kommen noch ca. 200-300 Pfund per anno für die Anmietung eines britischen Standorts. Hierbei ist die Anmietung einer Geschäftsadresse vollkommen ausreichend. Die Anmietung eines bloßen Postfachs ist hingegen nicht zulässig.

Für eine Tätigkeit in Österreich ist es notwendig eine Niederlassung sowie einen Firmenbucheintrag vorzunehmen.

Formen einer Englischen Limited

Prinzipiell unterscheidet man vier Formen einer englischen Limited:

  1. Private company limited by share
  2. Private company limited by guarantee
  3. Private unlimited company
  4. Public limited company

Private company limited by share

Hierbei handelt es sich um die am weitesten verbreitete Form, die auf dem Markt zu finden ist. Ein Börsengang ist jedoch ausgeschlossen, da entsprechende Anteile nicht am Markt öffentlich angeboten werden dürfen.

Private company limited by guarantee

Hierbei wird im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaftsformen kein Stammkapital gebildet. Jeder Gesellschafter gibt eine Garantie ab, das sollte der Insolvenzfall eintreten, mit einem entsprechend definierten Betrag zu haften ist.

Private unlimited company

Das Unternehmen darf rein rechtlich Anteile seiner Limited vergeben und auch öffentlich am Markt anbieten. Hierzu besteht jedoch keine Pflicht. Die Gesellschafter, können jedoch keinen Höchstbetrag der Haftung definieren und müssen parallel unbeschränkt haften, sollte der Insolvenzfall eintreten.

Public limited company

Diese Rechtsform wird im Regelfall von großen Unternehmen gewählt, die börsennotiert sind. Da das Unternehmen an der Börse gelistet ist, ist eine Verpflichtung zur Geschäftsberichterstattung bindend gegeben.

Vorteile einer Limited in Österreich

Der größte Vorteil der Limited ist in der einfachen und schnellen sowie preiswerten Gründung zu finden. Im Regelfall wird die Gründung einer Limited durch Gründungsagenturen bzw. Rechtsanwälten vor Ort initiiert. Es gibt zur leichten Durchführung alle relevanten Dokumente inkl. des Gesellschaftsvertrags in der sogenannten Formularform als Vorlage.

Eine notarielle Beglaubigung von Änderungen, die später durchgeführt werden, ist nicht notwendig. Im Bereich der Firmenwahl ist das entsprechende Registergericht in der UK recht großzügig. Vorsichtig sollte man nur bei sensitiven Bezeichnungen, wie „Holding“ bzw. „Group“ sein, da hier ggf. mehrere Gesellschaften notwendig sind.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist gemäß englischem Gesellschaftsrecht ganzheitlich nicht vorgesehen. Aufgrund dessen greifen die sogenannten Betriebsratsentsendungsrechte nicht im Aufsichtsrat. Die Notwendigkeit des Betriebsrates, oder der Betriebsversammlungen ist unabhängig von der Rechtsform, vielmehr ist hier ausschlaggebend, dass die Unternehmung in Österreich liegt.

Director der Ltd.

In jeder Limited muss mindestens ein Director bestellt sein. Hinblicklich der Qualifikation dieser Person werden keine Einschränkungen gegeben. Eine weitere Spezifikation zielt auf die Bestellung eines Secretaries ab. Jede Limited muss einen Secretary vorweisen. Es darf jedoch hier keine Personalunion mit dem Director geben.

Gesellschafterhaftung

Die Gesellschafterhaftung ist bei dieser Gesellschaftsform auf das Nennkapital, das vergleichsweise niedrig zu anderen Gesellschaftsformen ist, beschränkt. Für die Gründer stellt das einen eklatanten Vorteil dar. Die Gläubiger jedoch haben jedoch in einem Insolvenzfall meist das Nachsehen.

Limited veräußern oder verkaufen

Auch im Veräußerungsfall, greift bei der Limited, dass englische Recht. Hierbei gilt, dass die sogenannte verbotene Einlagenrückgewähr im Regelfall recht großzügig gehandhabt wird. Man geht hier erst von einer Unzulässigkeit aus, wenn die Höhe des Aktivvermögens niedriger ausfällt als das Stammkapital. Jedoch werden zu dem Stammkapital bei der Berechnung noch die gebundenen Rücklagen hinzugefügt. Wenn das nicht so ist, werden Veräusserungsanstrebungen zum Buchwert im Regelfall durchgewunken.

Insolvenz

Sollte sich ein Insolvenzfall der Limited ereignen, stellt sich im Allgemeinen die Frage, welches Insolvenzrecht angewandt wird. Zur Auswahl steht das Britische oder das Österreichische. Ausschlaggebend hierfür ist der Ort der eigentlichen Geschäftstätigkeit. Sollte die eigentliche Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Österreich stattfinden, so ist es naheliegend, dass auch das österreichische Insolvenzrecht angewandt wird. Die Anwendung des englischen Insolvenzrechts findet nur statt, wenn in der UK das Insolvenzverfahren eingeleitet bzw. angemeldet wird.

Eintragung ins Firmenbuch

Auf welche Parameter man insbesondere in Österreich bei der Anwendung der Limited achten sollte ist im Regelfall übersichtlich. Zu aller erst, muss die Geschäftstätigkeit in Österreich die Massgabe der Zweigniederlassung erfüllen. Hierbei muss beachtet werden, dass eine Eintragung in das Firmenbuch zwingend erfolgen muss. Gründer könnten hier über eine Mischgesellschaftsform, wie der Limited & Co KG nachdenken. Hierbei ist das Gründungsprozedere wieder übersichtlicher.

Nachteile

Ein deutlicher Nachteil der Limited in Österreich befindet sich definitiv in der Buchführungspflicht. Denn die Buchführungspflicht ist gem. UK-GAAP oder IFRS aufzubauen und abzuhandeln, das HGB spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus, muss der jährliche Jahresabschluss einer Limited in Englisch im sogenannten Companies House mit einer Frist von 10 Monaten nach dem jährlichen Bilanzstichtag eingereicht werden. Sollte eine Zweigniederlassung in Österreich bestehen, so muss diese auch noch zusätzlich auf Deutsch eingereicht werden.

Gründungsbedingungen

Alle Bedingungen zum Gründen einer englischen Limited (Ltd.) finden Sie hier in einer Übersicht:

Limited Form Mind. Kapitaleinlage Mindestanzahl der Anteilsinhaber Mindestanzahl des Directors Namenszusatz
Private company limited by share Keines 1 1

Ltd.

Cyf.

Private company limited by guarantee Keines 1 1

Ltd.

Cyf.

Private unlimited company Keines 1 1 Unlimited
Public limited company 50.000 oder 65.600 Pfund 2 2

PLC

CCC