In Österreich gibt es weit mehr als 100.000 GmbHs. Dies sind juristische Personen des Privatrechts, die in der Gruppe der Kapitalgesellschaften einzuordnen sind. Alle Infos dazu finden Sie hier!
Alle Informationen zur GmbH und der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung finden Sie hier:
In Österreich gibt es weit mehr als 100.000 GmbHs. Dies sind juristische Personen des Privatrechts, die in der Gruppe der Kapitalgesellschaften einzuordnen sind. Diese Art der Gesellschaftsform liegt - was deren Anzahl angeht - weit vor der Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) und der offenen Erwerbsgesellschaft (OEG).
Die Gründung einer GmbH in Österreich
Dass diese Gesellschaftsform sich so großer Beliebtheit erfreut, mag sicherlich daran liegen, dass sich das Risiko des Gesellschafters im Falle einer Insolvenz "nur" auf sein eingebrachtes Kapital und nicht auf sein Privatvermögen erstreckt. Er haftet also "beschränkt". So sind die Risiken im Voraus kalkulierbar und im Falle eines Scheiterns der Firma steht nicht gleich die eigene (wirtschaftliche) Existenz auf dem Spiel.
Voraussetzungen
Als Voraussetzungen für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten diverse Regelungen und Anforderungen an die Gründer:
GmbH Light
Aus diesem Grund existieren hier seit dem Jahr 2014 Erleichterungen. Wird eine sogenannte "GmbH light" gegründet, so bleibt das geforderte Stammkapital zwar weiterhin bei 35.000,- EUR, zu Beginn reicht aber eine Stammeinlage in Höhe von 10.000,- EUR (davon mindestens die Hälfte in bar) aus. Durch erzielte Gewinne oder spätere Einbringung von weiterem Kapital in die GmbH muss das geforderte Stammkapital dann nach spätestens 10 Jahren eingezahlt sein.
Geschäftsmodell bei Neugründung definieren
Doch bevor eine GmbH gegründet wird, sollte eine umfangreiche Vorbereitungsphase durchlaufen werden. Themen wie das konkrete Geschäftsmodell (also der Gegenstand des Unternehmens), der Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäfte und die Beschaffung des notwendigen Kapitals sollten vor allem dann schriftlich geregelt sein, wenn mehrere Gesellschafter die Kapitalgesellschaft gründen wollen.
Das konkrete Geschäftsmodell wird bei Neugründungen sehr oft in Form eines sehr detaillierten Businessplans erarbeitet.
Wenn Sie vorhaben eine Gesellschaft in Österreich zu gründen, sollten Sie vorab unbedingt einen ausführlichen Businessplan erstellen!
Firmennamen finden
Nicht ganz unwichtig ist auch die Firma der Gesellschaft, also wie sie heißen soll. Je nachdem, in welcher Branche der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden soll, ist schon die Wahl der richtigen Firma sehr wichtig. Dabei muss unter anderem darauf geachtet werden, dass die Firma nicht Namens- und Markenrechte bereits bestehender Firmen verletzt. Ärger wäre sonst schnell vorprogrammiert.
Vorgründungsgesellschaften
Rechtsgeschäfte, z. B. die Aufnahme von vertraglichen Beziehungen zu Lieferanten und Abnehmern ggf. produzierter Waren oder die Anmietung eines Ladengeschäfts dürfen schon vor Gründung der GmbH erfolgen. Hier spricht man dann von einer Vorgründungsgesellschaft. Der entscheidende Unterscheid zur GmbH ist der, dass die Gesellschafter hier ggf. auch mit ihrem Privatvermögen haften. Vorsicht ist also angebracht.
Gesellschaftsvertrag
Alle Absprachen und Vereinbarungen, welche die Gesellschafter vor Gründung einer GmbH treffen, müssen in einem Gesellschaftervertrag schriftlich festgehalten werden. Dieser Gesellschaftervertrag ist notariatsaktpflichtig. Rechtlich entsteht die Gesellschaft mit dem Eintrag ins Firmenbuch.
Damit die Gründung der GmbH ohne größere Schwierigkeiten abläuft, sind diverse Unterlagen einzureichen. Die wichtigste Unterlage stellt dabei sicherlich der Gesellschaftsvertrag dar. In diesem müssen mindestens Angaben zur Firma und dem Sitz der Gesellschaft, dem Gegenstand des Unternehmens und zur Höhe des eingebrachten Stammkapitals gemacht werden. Ohne die folgenden Unterlagen kann eine Gründung jedoch auch nicht vorgenommen werden:
- Liste der Gesellschafter
- Liste der Geschäftsführer
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Bezahlung der Stammeinlagen
- Musterfirmazeichnung, notariell beglaubigt
- Liste der Aufsichtsratsmitglieder (falls bestellt)
- Bestätigung der WKO über Erfüllung der Voraussetzung nach dem Neugründungsförderungsgesetz
Firmenbuch & Gewerbeschein
Aus dieser Aufstellung lässt sich ableiten, dass die Gründung einer solchen Gesellschaft schon vor dem Eintrag ins Firmenbuch mit einem sehr hohen zeitlichen, ggf. auch materiellen Aufwand verbunden ist.
Ist die GmbH erst einmal gegründet, kann sich der Geschäftsführer nicht nur auf die Ausübung seiner Tätigkeiten im Sinne des Unternehmenszwecks konzentrieren. Vielmehr muss zunächst noch ein Gewerbeschein beantragt werden, sofern das Unternehmen gewerblich tätig sein möchte. Diesen bekommt man nämlich erst dann, wenn die Firma im Firmenbuch eingetragen ist.
Businessplan erstellen
Es bestehen für die GmbH auch diverse weitere Pflichten. Mangelnde Kenntnis dieser Pflichten kann schnell zu Schwierigkeiten im Geschäftsbetrieb führen, die letztendlich sogar die Existenz des Unternehmens auf Spiel setzen können. Deshalb sollten sich vor allem Gründer im Vorfeld neben der Ausarbeitung ihres Businessplans und des Gesellschaftervertrags auch mit dem GmbHG, dem GmbH-Gesetz, befassen. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Grundlagen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
So sind die Gesellschafter zur gemeinsamen Geschäftsführung zwar berechtigt, aber zugleich auch verpflichtet. Sie müssen im Interesse der Gesellschaft handeln und dürfen diese nicht durch Handeln oder Unterlassen schädigen. Es besteht hier also eine Treuepflicht der genannten Personen gegenüber über der neu geschaffenen juristischen Person, der GmbH.
Stammkapital und Kapitaleinlage der Gesellschaft
Die Hauptpflicht jedes Gesellschafters besteht in der Leistung der vereinbarten Stammeinlage. Darüber hinaus ist Sorge dafür zu tragen, dass ein Aufsichtsrat eingesetzt wird, sofern das Stammkapital über 70.000,- EUR und die Anzahl der Gesellschafter über 50 liegt oder die Anzahl der Arbeitnehmer auf über 300 steigt. Diese Kriterien werden jedoch eher selten erfüllt.
Und nicht zuletzt gilt: Wer Gewinne erwirtschaftet, der muss diese auch versteuern. Steuerlich unterliegen Kapitalgesellschaften wie die GmbH dem Körperschaftssteuergesetz. Der Körperschaftssteuersatz beträgt einheitlich 25 %. Eine Reduzierung auf eine Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 1.750,- EUR kann in "schlechteren" Jahren vorgenommen werden.
Für Gründer, deren Unternehmen vor allem zu Beginn in besonderem Maße auf ihre Liquiditätslage achten müssen, gelten Erleichterungen. Die Mindestkörperschaftssteuer beträgt in solchen Fällen nur 500,- EUR in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung, in den darauffolgenden 5 Jahren 1.000,- EUR. Die genannten Regelungen gelten nicht, wenn sich die Gesellschafter erzielte Gewinne ausschütten lassen. Dann gelten die bereits erwähnten 25 % Körperschaftssteuer.
Fazit zur Firmengründung als Gesellschaft
Die Gründung einer GmbH bringt einige Vorteile mit sich. Vor allem die Trennung von Firmen- und Privatvermögen ist in vielen Fällen sehr wichtig. Allerdings erfordern die Tätigkeiten vor und nach der Firmengründung auch viel Zeit und ein hohes Maß an Fachwissen (z. B. Kenntnisse über das Steuerrecht) muss aufgebaut bzw. im Geschäftsbetrieb vorgehalten werden. Aus diesem Grund sollte vor Gründung einer GmbH eine gründliche Abwägung aller Faktoren stattfinden.